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Ein neues Gutachten zeigt, wie die Polizei und damit öffentliche Haushalte durch private Sicherheitsdienste entlastet werden können. Voraussetzungen sind dafür allerdings klar umrissene Standards und staatliche Qualitätskontrollen. Sollen nur Polizisten Gebäude bewachen, Falschparker aufschreiben und Bagatellunfälle aufnehmen? Oder ist es sinnvoller, diese Aufgaben an private Sicherheitsdienste zu vergeben, damit Polizei und öffentliche Haushalte entlastet werden? Wie viel Spielraum lässt das Gesetz im Bereich der öffentlichen
Sicherheit zu? Diese Fragen beleuchtet ein neues Gutachten. Die Handelskammer, der Verband für Sicherheit in der Wirtschaft Norddeutschland und der Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen haben bei der Forschungsstelle Sicherheitsgewerbe der Universität Hamburg dieses Projekt in Auftrag gegeben. Angesichts der angespannten Lage öffentlicher Haushalte fordert die IHK Organisation, dass der Staat sich auf seine Kernaufgaben beschränkt, dies so kostengünstig wie möglich bewältigt und bei allen nicht-hoheitlichen Aufgaben eine Übertragung auf private Anbieter prüft. Auch sensible Bereiche wie die Innere Sicherheit dürften von dieser Überprüfung nicht ausgeschlossen werden.

Dies ist auch in unserem Bundesland Hessen als Modell durchaus denkbar und umsetzbar.

Dabei solle beachtet werden, dass die Abgabe angestammter Polizeiaufgaben nicht bedeutet, dass das Gewaltmonopol des Staates untergraben oder in Frage gestellt wird. Beim Einsatz knapper Ressourcen würden reine Überwachung und verkehrspolizeiliche Aufgaben mit der Kriminalitätsbekämpfung konkurrieren. Die Ausgliederung von nicht zwingend hoheitlichen Aufgaben setzt also Ressourcen für wichtigere Aufgaben bei der Verbrechensbekämpfung und -vorbeugungfrei, heißt es in dem Gutachten.

Private Sicherheit?
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Gut ausgebildete Polizisten könnten sich so auf hochqualifizierte Polizeiarbeit konzentrieren.

In jedem Fall müsse aber sichergestellt sein, dass die Befugnisse privater Sicherheitsdienste, die Polizeiaufgaben übernehmen, im Sinne von Rechtsklarheit und Rechtssicherheit eindeutig abgegrenzt werden. Erforderlich seien klar umrissene Standards und staatliche Qualitätskontrollen.

Unter diesen Voraussetzungen ist eine Aufgabenübertragung denkbar. Aber ist das auch juristisch möglich?

Das Gutachten zeigt, dass in einigen Bereichen wie zum Beispiel der Luftsicherheit die Zusammenarbeit
zwischen Staat und Wirtschaft auch vom Gesetzgeber ausdrücklich gewollt und ermöglicht wird.
Dieses Vorbild einer "Offenen Sicherheitsverfassung" könne daher durch aus auch für weitere Handlungsfelder gelten.

Das Projektteam hat dazu die Standpunkte von Polizei, Politik, Kommunen und Verbänden, Unternehmen, der wissenschaftlichen Literatur und aus diversen Umfragen zusammengetragen.

Daraus ergeben sich eine Reihe von potenziellen Ansätzen: Personen und Objektschutz, Großveranstaltungen, Videoüberwachung, Abschiebehaftbetreuung, ruhender und fließender Verkehr, Streifendienst im öffentlichen Raum sowie Schutz öffentlicher Verkehrsmittel. Entscheidend ist nach Auffassung der Gutachter dabei immer eine eindeutige gesetzliche Ermächtigung für die Aufgabenübertragung.

Dies müsse in dem jeweiligen landesrechtlichen Polizeigesetz geregelt werden.

Dazu würden vor allem die Pflichten der privaten Sicherheitsdienstleister und die Befugnisse der Aufsichtsbehörde im Bereich der Fach- und Rechtsaufsicht gehören.

Einer Aufgabenübertragung unter diesen Voraussetzungen stünde dann auch das grundgesetzlich verankerte Gewaltmonopol des Staates nicht entgegen- wenn der Kern staatlicher Gewaltaufgaben nicht angetastet, die staatliche Grundversorgung gewährleistet und Gewaltausübung durch Private staatlich legitimiert, reguliert und kontrolliert wird.

Der Einsatz von Sicherheitsunternehmen ist möglich, solange die Aufgabenübertragung nicht in genereller, flächendeckender Form stattfindet, auf sachliche Gründe gestützt werden kann und der Staat weiterhin die zentrale Ordnungsmacht bleibt.

So entspricht die Übertragung von nicht zwingend hoheitlichen Sicherheitsaufgaben an die Wirtschaft den allgemeinen ordnungspolitischen Forderungen der Wirtschaft nach Bürokratieabbau, Rückzug des Staates auf
seine Kernaufgaben, effizienter Aufgabenerfüllung der öffentlichen Hand und der Orientierung an dem Leitbild des kooperativen Staates.

Wir als Vorreiter im Revierdienst und im Einsatz für öffentliche Auftraggeber, sehen schon seit langem hier eine positive Möglichkeit der Zusammenarbeit öffentlicher und privater für die Zukunft auszuweiten- um das Thema innere Sicherheit in unserer Region im Beispiel Literatur Quellenverezeichniss 389 Seiten



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